Kein Recht für Mieter auf schnelles Internet
Ein vertraglicher Anspruch auf eine Internetverkabelung entsteht erst durch schriftliche Bestätigung
Mieter haben kein Anrecht auf schnelles Internet. Darauf weist der Hamburger Mieterverein hin. Vermieter müssen demnach noch nicht einmal einen Anschluss zur Verfügung stellen.
Sollten jedoch Telefon- und Kabelbuchsen in der Wohnung installiert sein, müssen sie auch funktionieren. Andernfalls sind Mieter berechtigt, eine Frist von zwei bis drei Wochen zu setzen, in denen der Vermieter für intakte Leitungen sorgen muss.
Anspruch und Rückbauverpflichtung
Wer schnelles Internet in seiner Mietwohnung nutzen möchte, sollte sich diese Art der Verkabelung bei der Anmietung schriftlich bestätigen lassen. So entsteht ein vertraglicher Anspruch.
Etwaige bauliche Veränderungen des Mieters bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Ein schriftlicher Verzicht auf die Rückbauverpflichtung ermöglicht es dem Mieter, bei einem Auszug Leitungen und Anschlüsse nicht ausbauen zu müssen.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mieter-haben-keinen-Anspruch-auf-Breitband-article14637556.html Abgerufen am 9. März 2015