Kinder dürfen laut sein - aber Nachbarn haben Recht auf Rücksichtnahme

Von Dörte Rösler
13. Mai 2014

Spielende Kinder machen Krach - und das kann schon mal stören. In aller Regel müssen Bewohner es jedoch hinnehmen, wenn in ihrer Nachbarschaft ein Spielplatz oder eine Kindertagesstätte eingerichtet wird. Wo die Grenzen der Belastbarkeit sind, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts München: 100 tobende Kinder auf dem Nachbargrundstück verstoßen gegen das Gebot der Rücksichtnahme.

Im verhandelten Fall setzten Bewohner sich gegen den Bau einer neuen Tagesstätte für 136 Kinder zu Wehr. In wenigen Metern Entfernung von ihrem Grundstück sollte eine Freispielfläche entstehen - abgeschirmt lediglich durch eine zwei Meter hohe Schutzwand.

Den Richtern reichte dieser Maßnahme nicht aus. Vor allem bemängelten sie, dass im oberen Geschoss der Tagesstätte ebenfalls Spielräume für Kinder untergebracht seien, ohne dass die Geräuschbelastung für die Nachbarn reduziert wurde.

Ein komplettes Bauverbot sprachen die Richter allerdings nicht aus. Sie erklärten lediglich, dass die bisherige Baugenehmigung nicht rechtmäßig sei. Die Betreiber müssen sich nun bauliche Methoden einfallen lassen, um den Kinderlärm für die Nachbarn auf ein sozialadäquates Maß zu reduzieren.