Krankenkasse übernehmen keine Kosten bei einer Raucherentwöhnung
Ärzte fordern Kostenübernahme von Nikotinersatzpräparaten bei chronischen Atemwegserkrankungen
Wenn jemand sich entschließt vom Raucher zum Nichtraucher zu werden, so muss er die eventuellen Kosten für Tabakentwöhnungskurse, aber auch für irgendwelche Präparate als Nikotinersatz selber tragen. Jetzt fordert Professor Stephan Mühlig, Psychologe, Suchtforscher und Leiter der Raucherambulanz an der TU in Chemnitz in dem Apothekenmagazin "Apotheken Umschau", dass sich die Krankenkassen auch an den Kosten beteiligen sollten.
Krankenkassen sind gefragt
Ein Problem besteht aber auch darin, dass nur für 30 bis 50 Prozent der Raucher die sogenannten Nikotin-Pflaster oder auch Kaugummis geeignet sind, so für diejenigen, die körperliche Entzugserscheinigungen zeigen. Wer dagegen ohne irgendwelche Hilfsmittel es zum Nichtraucher schafft, der wird auch nicht so schnell wieder rückfällig.
Im Prinzip müsste der Gesetzgeber veranlassen, dass die Kassen die Nikotinersatzpräparate sowie auch eine Raucherberatung durch einen Arzt bezahlen. Oft ist es nämlich, dass ein Arzt, wenn er von einem Raucher um Rat gefragt wird, nur kurz angebunden ist, weil er die Beratung nicht genügend abrechnen kann. Aber der Gesetzgeber befürchtet durch die Übernahme der Kosten ein noch größeres Defizit.
Andererseits entstehen durch die Folgeerscheinungen wesentlich höhere Kosten, so will die Bundesärztekammer erreichen, dass wenigstens die Patienten mit einer chronisch fortschreitenden Atemwegserkrankung (COPD) die Nikotinersatzpräparate von ihrer Krankenkasse ersetzt bekommen.
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