Krankenkassen sollen über Organspende nur informieren - Keine Entscheidungslösung
Parteien können sich nicht auf Widerspruchsregelung einigen, sondern ziehen Verweis auf Krankenkarte vor
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) plant, die Krankenkassen zu verpflichten, ihre Versicherten über Organspenden aufzuklären.
Registrierung auf Gesundheitskarte
Die Informationen sollen zusammen mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte verschickt werden. Anschließend können die Bürger ihre Entscheidung zu einer Spende auf ihrer Karte registrieren lassen. Neben Zustimmung und Ablehnung ist es auch möglich anzugeben, dass man sich nicht festlegen will.
Alle Versicherten, die älter als 16 Jahre sind, sollen gebeten werden, sich zu entscheiden, ob sie zu einer Organspende bereit sind. Allerdings sollen die Kassen regelmäßig den Standpunkt der Versicherten überprüfen.
Die Widerspruchsregelung
Auf eine Widerspruchsregelung wie in Österreich und Belgien konnten sich die Unionsparteien und FDP nicht einigen. In diesen Ländern gilt jeder Mensch von seiner Geburt an als Organspender. Wer sich gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ausspricht, muss dies ausdrücklich erklären.
Diese Entscheidung wird in Österreich durch eine Eintragung im Widerspruchsregister beim Bundesinstitut für Gesundheitswesen registriert. Aber auch dort halten Mediziner grundsätzlich Rücksprache mit den Angehörigen eines Verstorbenen, ob Einwände gegen eine Spende existieren.
Bedarf groß
In Deutschland warten bundesweit 12 000 Patienten auf ein Spenderorgan. Ungefähr ein Drittel von ihnen stirbt im Wartestand.
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