Laut Europäischem Gerichtshof haben verfolgte Homosexuelle als soziale Gruppe ein Recht auf Asyl

Von Melanie Ruch
11. November 2013

Homosexuelle Flüchtlinge, die in ihrem eigenen Land wegen ihrer Sexualität verfolgt werden und denen eine Bestrafung droht, haben in EU-Ländern das Recht auf Asyl. Das hat nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Fall entschieden.

Im verhandelten Fall wollten drei homosexuelle Flüchtlinge aus Senegal, Uganda und Sierra Leone in den Niederlanden Asyl beantragen. Das niederländische Ministerium für Einwanderung und Asyl jedoch lehnte die Anträge ab und verlangte von den Flüchtlingen stattdessen, sich in der Auslebung ihrer Homosexualität in ihrer Heimat zurückzuhalten.

Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sind homosexuelle Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention jedoch als "soziale Gruppen" anzusehen. Asylbehörden könnten von Flüchtlingen nicht verlangen, ihre Homosexualität in ihrer Heimat zu verheimlichen, um einer Bestrafung zu entgehen. Die sexuelle Orientierung sei schließlich ein wichtiges Merkmal der Identität eines Menschen, so die Richter.

Gleichzeitig schränkten die Richter das Asylrecht homosexueller Flüchtlinge aber auch ein. Demnach müssten die zuständigen Behörden nur dann Asyl gewähren, wenn die Strafen gegen die Flüchtlinge in ihrer Heimat auch wirklich verhängt werden und nicht nur, wenn ihnen eine Strafe droht.