Leistungen im Pflegefall: ab 2015 gibt es mehr Geld

Ab Januar 2015 tritt das "Pflegestärkungsgesetz" in Kraft, welches Organisation der Pflege erleichtern soll

Von Cornelia Scherpe
17. Dezember 2014

Einen bedürftigen Angehörigen zu pflegen, ist

  • seelisch belastend
  • frisst Zeit und
  • geht ins Geld

Gerade bei Berufstätigkeit ist die Organisation der Pflege alles andere als günstig.

Der Staat hat darauf reagiert und die Leistungen ab Januar 2015 angepasst. Es tritt das "Pflegestärkungsgesetz" in Kraft, das 2013 im "Pflegeneuausrichtungsgesetz" beschlossen wurde.

Allerdings ist das nur ein Teil der Umsetzung. 2016 kommt außerdem eine neue Version des Pflegebedürftigkeitsbegriff zum Tragen.

Von dem Mehr an Leistungen profitieren Angehörige und Pflegebedürftige aber bereits ab 01.01.2015.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Zunächst einmal nimmt das Pflegegeld zu und das in allen drei Stufen: so gibt es

  1. 235 Euro
  2. 458 Euro und
  3. 728 Euro

Diese Anpassung muss auch nicht beantragt werden. Sie wird automatisch durchgeführt.

Auch die Pflegesachleistungen werden angepasst: für Pflegestufe drei in stationärer Betreuung gibt es künftig 1.612 Euro.

Bezahlte Freistellung und ehrenamtliche Unterstützung

Erwerbstätige Angehörige dürfen sich außerdem ab kommenden Jahr zehn Arbeitstage von ihrem Chef freistellen lassen und erhalten dennoch ihr Gehalt. Bisher ging die Freistellung nur unbezahlt.

Hinzu kommt die Regelungen, dass nicht medizinische Tätigkeiten wie etwa die Essenszubereitung ab Januar von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt werden dürfen.

Indem sie diese Pflegesachleistung übernehmen, werden ambulante Pflegedienste entlastet und die Kosten sinken weiter.

Benötigt jemand eine Minimalbetreuung - etwa die Begleitung zum Arzt - gibt es für jede Pflegestufe 104 Euro. Bisher bekamen nur Menschen mit der Stufe null diesen Betrag.

Zuschüsse bei Umbauten

Angepasst werden außerdem die Zuschüsse bei notwendigen Umbauten in Wohnungen und Häusern. Ist beispielsweise eine Rampe für den Rollstuhl notwendig, gibt es nun bis zu 4.000 Euro als Zuschuss.

Die Kosten werden für jedes Projekt einzeln berechnet, sodass es zum Beispiel beim Bau einer Rampe und eines Treppenlifts die 4.000 Euro je Projekt gibt.

Um für den persönlichen Bedarf rundum informiert zu werden, empfiehlt sich in jedem Fall die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse.