Patientenverfügung selber formulieren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Oktober 2004

Wer ein Patiententestament verfasst und hinterlegt, sollte es selbst formulieren und einige der wichtigsten Kriterien konkret benennen, rät das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber. Standardformulare zum Ankreuzen empfehlen sich deshalb nicht.

"Es kommt nicht darauf an, alles bis ins Kleinste festzulegen", erläutert Prof. Dr. med. Christof Müller-Busch, Leiter der Abteilung Anästhesiologie, Palliativmedizin und Schmerztherapie am Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Berlin. "Aber es sollte ein möglichst klares Bild entstehen, in welcher Situation welche Maßnahme gewünscht oder abgelehnt werden." Sicherheit, dass die Anweisungen befolgt werden, gibt eine Patientenverfügung trotzdem nicht. Gerät der behandelnde Arzt in einen Gewissenskonflikt, kann er sie ignorieren.

Aber: "Um dem Patientenwillen gerecht zu werden, müsste er im Konfliktfall zum Beispiel dafür sorgen, dass der Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt wird", rät Prof. Müller Busch, der auch Mitglied der Kommission "Patientenautonomie am Lebensende" des Bundesjustizministeriums ist, seinen ärztlichen Kollegen.