Nach einem Gerichtsurteil müssen Ausländer nicht immer einen Integrationskurs besuchen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Urteil bestätigt, dass die Ausländerbehörde eine 62-jährige Türkin nicht zu einem sogenannten Integrationskursus verpflichten kann.
Zwar müssen Ausländer, die in Deutschland leben, nach dem Aufenthaltsgesetz einen solchen Kursus besuchen, aber nur wenn sie auch besonders integrationsbedürftig sind, was aber von Fall zu Fall entschieden werden muss.
Die Frau lebt seit 1981 mit ihrem Ehemann, der einen Lebensmittelladen betreibt, in Deutschland und ihre sechs Kinder haben einen deutschen Pass und haben auch erfolgreich die Schulausbildung abgeschlossen, so studiert einer ihrer Söhne auch Wirtschaftsinformatik. Wie der Verwaltungsgerichtshof weiter in seinem Urteil erklärt, kann die Frau auch nicht gezwungen werden, sich mit ihrer Familie nicht ihr ihrer Landessprache zu unterhalten.
Passend zum Thema
- Sozialleistungen sind keine Einbahnstraße - Wer profitieren will, muss auch etwas dafür tun
- Türkisch-Deutsche Universität in Istanbul startet im Herbst
- Ethikkommission der Ärzte fordert anonyme Krankenscheine für Zuwanderer ohne Versicherungsschutz
- Abstammungsnachweis per DNA - Analyse für Einreisewillige nach Deutschland
Quelle
- http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/integration-62-jaehrige-tuerkin-muss-keinen-kurs-machen-a-916979.html Abgerufen am 20. August 2013