Neue EU-Regelung für Sangria: Bezeichnung gilt nur für Weinmischungen aus Portugal und Spanien

Von Ingrid Neufeld
16. Januar 2014

Nach einer neuen EU-Regelung darf der Begriff "Sangria" künftig nur noch für Weinmischungen verwendet werden, die in Portugal, oder Spanien produziert worden sind.

Aromatisiertes Wein-Mischgetränk

Für alle anderen EU-Länder gilt demnächst, dass dort hergestellte Getränke den Hinweis "aromatisiertes Wein-Mischgetränk" enthalten sollten und der Begriff "Sangria" nur als Zusatz nachgestellt werden darf. Auf dem Etikett muss erkennbar sein, wo das Getränk herkommt. Für die neue Regelung gilt eine einjährige Übergangszeit.

Sangria ist eine Weinmischung, die aus ähnlichen Bestandteilen wie eine Bowle besteht, nämlich aus Rotwein mit Saft und Fruchtstücken. Auch Weinbrand ist oftmals Bestandteil des Getränks.