Neue Lebensmittelverordnung - bekommen Verbraucher wirklich mehr Durchblick?

Zum 13. Dezember müssen Hersteller europaweit genauer kennzeichnen, was im Essen drin ist

Von Dörte Rösler
11. Dezember 2014

Über zwei Jahre tüftelten EU-Behörden an einer neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Zum 13. Dezember müssen Hersteller nun europaweit genauer kennzeichnen, was im Essen drin ist. Politiker feiern die Regeln als Meilenstein, Verbraucherschützer monieren die vielfältigen Möglichkeiten für Mogeleien.

Was muss künftig draufstehen?

Mindestschriftgrößen, deutliche Kennzeichnung von Lebensmittel-Imitaten und Allergenen - die Hersteller müssen ihre Verpackungen ab sofort mit detaillierten, gut lesbaren Informationen versehen.

Liegt auf der Pizza etwa billiger Imitat-Käse, muss dies auf der Vorderseite der Verpackung angegeben werden. Damit niemand die Kennzeichnung übersieht, darf die Schrift maximal ein Viertel kleiner sein als der Produktname. Das Gleiche gilt für Fisch und Fleischprodukte, die aus kleinen Stücken zusammengefügt wurden.

Ab April 2015 gilt zudem eine genauere Kennzeichnungspflicht für unverarbeitetes Fleisch. Supermarktkunden können dann genau nachlesen, wo das Tier aufgewachsen ist und geschlachtet wurde.

Verbraucherschützer kritisieren allerdings: es gibt keine Pflicht für Angaben zum Tierschutz.

Interessant für Allergiker

Zum Schutz von Allergikern müssen künftig die 14 wichtigsten Allergieauslöser in Lebensmitteln deklariert werden. Um die potentiell gefährlichen Inhaltsstoffe leicht zu erkennen, müssen diese in der Zutatenliste fett gedruckt oder unterstrichen sein.

Da viele Allergene auch in unverpackter Ware wie mariniertem Fleisch oder Backwaren verarbeitet werden, sollen die Bäcker und Metzger zumindest mündlich darüber informieren.