Neuregelung bei Maklerprovision - wie die Regierung Mieter entlasten will

Von Dörte Rösler
6. Dezember 2013

Wohnungssuchende können sich freuen: nach den Plänen der großen Koalition werden sie künftig von den Kosten einer Maklerprovision befreit. Das sogenannte Bestellerprinzip sieht vor, dass nur derjenige zahlen muss, der den Makler auch beauftragt hat. Was bedeutet das in der Praxis?

Wohnungsknappheit und steigende Mietpreise

Das Image von Immobilienmaklern ist nicht unbedingt positiv. Gerade in Ballungszentren verdienen sie derzeit leichtes Geld. Zwar ist die Höhe der Provision gesetzlich auf zwei Nettomonatsmieten gedeckelt, steigende Mietpreise sorgen jedoch für ein gutes Einkommen. Und die Wohnungsknappheit zwingt immer mehr Suchende, Objekte von Maklern anzunehmen.

Bestätigung der Neuregelung steht noch aus

Sobald der Bundesrat die Neuregelung bestätigt hat, werden Mieter zumindest finanziell entlastet. Eine Provision müssen sie nur zahlen, wenn sie selbst einen Maklervertrag abgeschlossen haben. Allerdings: Schon wenn ein Makler potentielle Mieter im Gespräch darauf hinweist, dass sie eine kostenpflichtige Leistung nutzen, gilt der Vertrag als besiegelt.

Keine Extrazahlung

Manchmal versuchen Makler aber auch unrechtmäßig eine Provision zu erschleichen. Wenn der Vermittler zugleich Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Immobilie ist, darf er Mieter nicht extra zur Kasse bitten.