Oberster Gerichtshof der USA schränkt Entschädigung für Opfer von Kinderpornographie ein

Von Ingo Krüger
25. April 2014

Opfer von Kinderpornographie haben in den USA keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung in unbegrenzter Höhe. Das hat der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) in Washington entschieden.

Der Betrag müsse in einem direkten Zusammenhang mit der Tat und dem Verlust des Opfers stehen, urteilten die Richter. Bei der Höhe der Summe sei zu berücksichtigen, wie viele Personen bereits eine Entschädigung geleistet hätten, die Zahl der Mittäter sowie die Frage, ob jemand die Bilder nur angesehen oder auch kopiert und weiterverschickt habe.

Im aktuelle Fall sollte eine Frau Mitte 20, die als Kind von ihrem Onkel missbraucht wurde, einen finanziellen Ausgleich von insgesamt 3,4 Millionen US-Dollar erhalten. Der Täter hatte den Missbrauch nicht nur fotografiert, sondern die Bilder im Internet verbreitet.

Täter sollen nur Entschädigung entsprechend ihres Vergehens zahlen

Bislang bekam die junge Frau, Pseudonym "Amy Unbekannt", etwa 1,75 Millionen Dollar von mehr als 180 Personen, allein 1,2 Millionen von einem einzigen Mann. Ihr zu einer langen Haftstrafe verurteilte Onkel hatte ihr 6000 Dollar gezahlt. Nun sollte der Texaner Doyle Randall Paroline, der sich neben Hunderter anderer kinderpornografischer Bilder auch zwei Fotodateien mit Amy heruntergeladen hatte, die restliche Summe zahlen.

Während ein Bundesgericht der Frau den Betrag zugesprochen hatte, entschieden die Richter am Supreme Court mit fünf zu vier Stimmen, dass Täter grundsätzlich Entschädigung entsprechend ihrem persönlichen Anteil am Schaden zu zahlen haben. Im vorliegenden Fall könne Paroline nicht für sämtlichen psychiatrischen Kosten haftbar gemacht werden. Opferverbände befürchten, dass Geschädigte künftig viel Zeit ihres Lebens damit verbringen müssen, Entschädigungszahlungen einzutreiben.