OLG Hamm: Eltern dürfen ihren sechsjährigen Sohn nicht einfach beschneiden lassen
In Hamm hat das Oberlandesgericht beschlossen, dass eine aus Kenia stammende Mutter nicht einfach ihren sechsjährigen Sohn beschneiden lassen darf. Die neuen Gesetzesregelungen zur kulturellen als auch religiösen Beschneidung haben damit einen konkreten Rahmen erhalten. Eltern müssen dem Oberlandesgericht zufolge zunächst das aufklärende Gespräch mit ihrem Kind als auch dem Arzt suchen. Ansonsten ist ein solcher Entschluss unwirksam.
Vollwertiger Mann nur mit Beschneidung?
Hintergrund war die Klage einer 31-Jährigen, die aus Kenia stammt. Sie wollte die Beschneidung ihres Sohnes aufgrund der rituellen Traditionen ihres Heimatlandes durchführen, damit der Junge bei Besuchen in Kenia als vollwertiger Mann angesehen werde.
Lebensmittelpunkt Deutschland und evangelische Taufe sprechen gegen Eingriff
Das Gericht jedoch sah es nicht als erwiesen an, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Es sei Pflicht, dass man mit dem Jungen ein aufklärendes Gespräch führt, um für sein Alter entsprechend eine Erklärung zu finden, was es mit diesem Eingriff auf sich hat. Da der Junge seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und zudem auch noch evangelisch getauft wurde, sehen die Richter keinen Anlass darin, der Beschneidung zuzustimmen.
Gesetz zur Beschneidung von 2012 sieht Zustimmung vor
Das neue Gesetz zur Beschneidung wurde im Dezember 2012 erlassen, in dem es nun nicht mehr als strafbare Handlung gewertet wird, wenn Kinder aus religiösen Gründen beschnitten werden sollen. Allerdings nur, wenn das Wohl des Kindes dadurch nicht gefährdet ist und es als erwiesen angesehen wird, dass Tradition und Religion einen festen Mittelpunkt im Leben des Kindes haben. Eine Zustimmung für einen solchen Eingriff muss demnach immer eingeholt werden.
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