Passagiere werden von Fluggesellschaften nicht über ihre Rechte informiert

Rechte von Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. November 2010

Viele Fluggesellschaften informieren ihre Flugpassagiere nicht über deren Rechte oder reagieren nicht oder erst verspätet auf Beschwerden. So stiegt die Anzahl der Beschwerden bei den bundesweiten Verbraucherberatungsstellen stetig, obwohl es eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 gibt, die die Ansprüche der Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften klar regelt.

Teilnahme an der Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs sinnvoll

So sollten nach Meinung des Verkehrsexperten Holger Krawinkel, die Luftfahrtunternehmen ebenfalls endlich an der Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehr teilnehmen, ansonsten sollte sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet werden.

Vor einem Jahr wurde eine solche Schlichtungsstelle für die Deutsche Bahn und einigen ihrer Konkurrenten eingerichtet. Aufgrund einer Internet-Umfrage gaben die Hälfte der Betroffenen an, dass sie über ihre Rechte von den Fluggesellschaften nicht informiert wurden und 37 Prozent wurden auch in keiner Form ein Ausgleich angeboten. Bei Beschwerden haben 32 Prozent länger als einen Monat auf eine Antwort warten müssen und 22 Prozent da verliefen sich die Beschwerden im Sande.

Recht bei langen Verspätungen und Annullierungen

Nach dem EU-Recht haben Fluggäste Ansprüche auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro und Betreuungsleistungen, beispielsweise eine Unterbringung im Hotel, wenn lange Verspätungen oder sogar eine Annullierung vorliegt.