Pfuscher-Arzt kriegt zwei Jahre auf Bewährung

Verpfuschte Operationen und Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Körperverletzung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. April 2010

Das Urteil lautet zwei Jahre auf Bewährung wegen Körperverletzung. In zahlreichen Fällen hatte der heute 59-jährige Deutsch-Sudanese, der als Schönheitschirurg praktizierte, Ärztepfusch betrieben, seine Patienten nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt und unsachgemäß operiert.

Vergehen des Betrügers

Zwischen 1997 und 2002 hatte der Chirurg die nicht sachgemäß ausgeführten Operationen durchgeführt. Eine Frau hat bis heute Beschwerden. Der Arzt hatte ihr gesagt, dass es sich bei der Brust-OP um einen kleinen Eingriff handeln würde. Tags darauf hatte sie starke Schmerzen und eine geschwollene Brust. Er sagte ihr trotzdem, es sei alles ok. Im Endeffekt waren jedoch die Nähte geplatzt und vereitert, die Implantate falsch fixiert. Die Brust der Frau ist nun stark entstellt, acht Nachoperationen waren nötig.

Im Februar 2002 war ihm die Approbation entzogen worden, trotzdem operierte er weiter. Als 2004 dann ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, setze er sich nach Zahlung der Kaution in den Sudan ab. 2009 wurde er dann wegen eines internationalen Haftbefehls in den USA gefasst.

Zu den verpfuschten Operationen hatte er auch noch Urkundenfälschung betrieben, weil es die Informationen über die Risiken erst später in die unterschriebene Einwilligungsbestätigungen der Operierten hineinkopiert hatte. Nun wurde er endlich verurteilt.