Private Handytelefonate auf der Arbeit können gerichtlich verboten werden
Ob und wie intensiv Mitarbeiter ihr Handy für private Gespräche nutzen dürfen, wird in jedem Betrieb anders gehandhabt. Fest steht nun jedoch: auf der Arbeit darf vom Chef Handyverbot erteilt werden. Nach einer neuen gerichtlichen Regelung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz kann dieses Verbot sogar durchgesetzt werden, ohne sich dabei an den Betriebsrat zu wenden, gehört es doch zu den Selbstverständlichkeiten, sich während der Arbeit nicht auf das Handy und das private Telefongespräch, sondern auf die anstehende Arbeit zu konzentrieren.
Dies wurde beschlossen, nachdem die Arbeitnehmervertretung eines Altenpflegeheims gegen das Handyverbot geklagt hatte.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Handyverbot-am-Arbeitsplatz-article1074081.html Abgerufen am 17. Juli 2010