Arbeitnehmer müssen Überstunden genau nachweisen

Von Dörte Rösler
17. Dezember 2013

Der Arbeitgeber muss Überstunden nur bezahlen, wenn seine Angestellten die Mehrarbeit genau benennen können. Hat ein Beschäftigter eine detaillierte Liste erstellt, kann der Chef die Angaben nicht einfach bestreiten - er muss nachweisen, dass die Überstunden nicht geleistet wurden.

In einem entsprechenden Urteil gab das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einem Mitarbeiter Recht, der in einer Filiale zahlreiche Überstunden angesammelt hatte. Vor Gericht legte er eine genaue Auflistung seiner Arbeitszeiten vor.

Der Arbeitgeber wollte jedoch nicht zahlen. Er hielt die Forderung für überzogen, konnte allerdings vom Firmenhauptsitz nicht überprüfen, wie viel in den Filialen tatsächlich gearbeitet wird. Für die Richter galten deshalb die Angaben des Beschäftigten.