Private Post auf Firmenkosten verschicken - das kann den Job kosten

Von Dörte Rösler
1. Oktober 2014

Manche Firmen haben einen regen Postverkehr. Das kann Beschäftigte verlocken, ihre privaten Briefe und Päckchen einfach unter die Firmenpost zu mogeln. Wenn der Arbeitgeber diese Praxis nicht ausdrücklich gestattet hat, droht allerdings die Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entscheiden.

Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin am Empfang innerhalb eines Jahres zwölf Päckchen heimlich auf Firmenkosten nach Italien verschickt. Dem Unternehmen waren dadurch Kosten von 170 Euro entstanden. Als der Arbeitgeber der Frau auf die Schliche kam, kündigte er ihr fristlos.

Fristlose Kündigung rechtens

Vor Gericht argumentierte die Mitarbeiterin, dass sie dringend medizinische Produkte versenden musste. In der Rechnung des Paketdienstes seien die Kosten auch separat aufgeführt gewesen. Der Arbeitgeber hätte daher erkennen müssen, dass es sich um private Post handelte und der Angestellten die Summen in Rechnung stellen. Sein Stillschweigen habe sie als Duldung aufgefasst.

Zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Spätestens nach der ersten Sendung hätte die Frau von sich aus auf den Arbeitgeber zugehen und einen Ausgleich der Kosten anbieten müssen. Da sich die Rechnungen über ein ganzes Jahr erstreckten, habe die Angestellte ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen so schwer verletzt, dass eine fristlose Kündigung rechtens ist.