Bundesverwaltungsgericht schränkt Sonntagsarbeit ein

Bundesländer müssen Ausnahmeregelungen für arbeitsfreien Sonntag einschränken

Von Dörte Rösler
28. November 2014

Nicht alle Branchen müssen am Wochenende arbeiten. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen etwa Videotheken, Bibliotheken, Lotto-Stellen und Callcenter sonntags nicht unbedingt öffnen. Damit kippten die Richter eine Verordnung des Landes Hessen, die diesen Branchen eine Ausnahme für den gesetzlich geschützten Sonntag erteilt hatte.

Mit der höchstrichterlichen Entscheidung müssen auch andere Bundesländer ihre Ausnahmeregelungen für den arbeitsfreien Sonntag einschränken. Lediglich Notdienste, Polizei, Feuerwehr, Krankenschwestern und Busfahrer sind ausdrücklich vom Sonntagsschutz ausgeschlossen.

Auch Buchmacher bei Pferderennen haben die ausdrückliche Erlaubnis der Richter, am Sonntag zu arbeiten. Aktuell strittig sind noch die Regelungen für Brauereien und Eisfabriken, in denen die Mitarbeiter saisonal auch zur Sonntagsarbeit verpflichtet sind.