Rechte von Mietern beim Verkauf der Wohnung an einen neuen Eigentümer

Vorkaufsrecht beim Erwerb einer Eigentumswohnung - Rechte und Möglichkeiten

Von Ingo Krüger
30. April 2015

Bei der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung, besitzen die ansässigen Mieter ein Vorkaufsrecht. Das soll die Mieter davor bewahren, unerwartet ihre Bleibe zu verlieren. Sie sind jedoch nicht gezwungen, die Wohnung sofort zu kaufen, sondern können mit ihrer Entscheidung solange warten, bis ein Käufer gefunden ist. Liegt ein notarieller Vertrag mit dem potentiellen Käufer vor, kann der Mieter zwei Monate lang entscheiden, ob er zu den gleichen Konditionen kaufen möchte oder nicht.

Einschränkungen und besonderer Kündigungsschutz

Das Vorkaufsrecht gilt aber nicht, wenn ein Familienmitglied oder ein Mitglied des Haushalts des Vermieters die Wohnung erwirbt. Zieht ein Mieter in eine bereits bestehende Eigentumswohnung, verfügt er ebenfalls nicht über ein Vorkaufsrecht, da er schon beim Einzug mit einem möglichen Verkauf rechnen musste.

Wird das Objekt an einen anderen Eigentümer verkauft, genießen Mieter einen besonderen Kündigungsschutz. Der neue Eigentümer ist verpflichtet, die Mieter wenigstens drei Jahre zu dulden, außer es liegen wichtige Gründe vor, die eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen.

Gültigkeit des Vorkaufsrechts

Sollte der Eigentümer den Mieter übergehen, kann der sein Vorkaufsrecht solange wahrnehmen, bis der Erwerber die Wohnung übernommen hat und der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Erfährt der Mieter erst später davon, hat er Anspruch auf Schadenersatz (Az.: VIII ZR 51/14), urteilte der Bundesgerichtshof.