Nach dem Wohnungsverkauf - welche Rechte hat der Mieter?

Von Dörte Rösler
1. Juli 2014

Immobilien sind eine attraktive Geldanlage. Seit Jahren steigt deshalb die Zahl der verkauften Wohnungen - inklusive großer Unsicherheit seitens der Mieter. Sie fürchten, der neue Eigentümer könnte die Miete heraufsetzen, teure Sanierungen durchführen oder gar die Kündigung schicken. Was sagt das Gesetz?

Mieterhöhungen

Sobald der Käufer ins Grundbuch eingetragen wird, übernimmt er sämtliche Rechte und Pflichten des ehemaligen Vermieters. Wenn dieser lange keine Mieterhöhung durchgeführt hat, darf der neue Eigentümer die Miete auf die ortsübliche Höhe anheben. Sofort zahlen muss der Mieter aber nicht: er hat zwei Monate Zeit die Forderung zu prüfen, die Erhöhung gilt also erst ab dem dritten Monat.

Modernisierungen

Wenn der Verkäufer einverstanden ist, darf der Käufer schon vor der Eintragung ins Grundbuch eine Modernisierung ankündigen - schriftlich und mit drei Monaten Vorlauf. Handelt es sich bei der Maßnahme um eine energetische Sanierung, haben Mieter kaum Chancen zum Widerspruch. Sie sollten jedoch die Kosten genau prüfen.

Vorkaufsrecht nutzen

Wandelt der Eigentümer ein Mietshaus in Eigentumswohnungen um, haben die Mieter grundsätzlich ein Vorkaufsrecht. Sie müssen dem Besitzer nur schriftlich mitteilen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen wollen. Selbst ein bereits bestehender notarieller Vertrag mit einem Dritten kann dadurch platzen. In der Praxis informieren Eigentümer ihre Mieter gar nicht von dem Verkauf. Wer Interesse am Kauf der eigenen Wohnung gehabt hätte, kann in solch einem Fall auf Schadenersatz klagen.