Salmonellen im Fleisch - Supermärkte haften auch für abgepackte Ware

Verbraucher können den Verkäufer haftbar machen, denn er muss für den Gesundheitsschutz der Kunden sorgen

Von Dörte Rösler
14. November 2014

Einzelhändler haften auch für die Qualität von Fleisch, das sie abgepackt geliefert bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn das Putensteak mit Salmonellen belastet ist, sei zwar der Hersteller schuld. Verbraucher können aber auch den Verkäufer haftbar machen, denn er muss ebenfalls für den Gesundheitsschutz der Kunden sorgen.

Geldstrafe für Salmonellen

Im verhandelten Fall hatte die Lebensmittelaufsicht bei einem Supermarkt verdorbenes Putenfleisch gefunden. Die Behörde ordnete eine Geldstrafe an. Der Händler wollte jedoch nicht zahlen, da er bei abgepackter Ware nicht für Salmonellen verantwortlich gemacht werden könne.

Gesundheitsschutz und Lebensmittelqualität

Die EU-Richter sahen das anders: auch der Einzelhandel muss die geltenden Kriterien für Lebensmittelqualität erfüllen. Das Gesetz sehe für diesen Fall zwar keine Strafe vor, im Hinblick auf den Gesundheitsschutz sei sie jedoch zulässig.