BGH prüft Schufa-Bewertung zur Kreditwürdigkeit - Bonitätsprüfung und Scoring vor Gericht

Von Ingo Krüger
28. Januar 2014

Wer einen Kredit beantragen oder eine Wohnung mieten möchte, kommt um die Schufa-Auskunft nicht herum. Doch wie sich das Scoring, die statistische Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles, berechnet, ist für Verbraucher nicht nachvollziehbar.

Eine 54 Jahre alte Angestellte aus Hessen wollte sich nicht damit abfinden, dass die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ein Geheimnis um die Einstufung von Kreditnehmern macht. Sie klagte deshalb vor Gericht.

Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Gießen scheiterte die 54-Jährige jedoch. Nun liegt der Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Entscheidung vor. Dort müssen die Richter nun urteilen, ob das Unternehmen die Formeln, mit denen es das Zahlungsverhalten bewertet, veröffentlichen muss.

Die Schufa stuft das Verfahren zur Bonitätsprüfung aber als Betriebsgeheimnis ein. Verbraucherdaten wie Finanzmerkmale, Kredite und Handyverträge werden von der Wirtschaftsauskunftei gespeichert und analysiert. Auf diese Daten greifen dann etwa Banken oder Telekommunikationsunternehmen zurück.