Seit dem 1. August besteht das Recht auf Kinderbetreuung

Von Katja Grüner
5. August 2013

Lange wurde der 1. August erwartet, sehr viel auf diesen Termin hingearbeitet, manche sahen ihm mit Skepsis entgegen. Es war die Deadline ab der jedes Kind bis drei Jahre einen rechtlich gesicherten Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte haben sollte. Wer keinen Platz für sein Kind bekommt, kann dieses Recht jetzt einklagen.

Kommunen und Städte haben fleißig daran gearbeitet, neue Betreuungsplätze zu schaffen, jedoch werden diese nicht überall ausreichend sein. Sogar die Bundesfamilienministerin Schröder von der CDU riet den Eltern, von ihrem Klagerecht Gebrauch zu machen, falls sie keinen Platz bekommen sollten. Wenn ein Ablehnungsbescheid kommt, so ist dagegen Widerspruch einzulegen. Die Stadt oder Kommune hat dann nochmals drei Monate Zeit zu reagieren und ein Angebot zu schaffen.

Anwälte erhoffen sich aus diesem Rechtsanspruch auch mehr Mandanten und raten sogar dazu, das Kind privat unterzubringen. Die höheren Kosten könnten dann von der Kommune eingeklagt werden. Wenn Eltern für ihre Kinder ab dem 1. August weder einen Kita-Platz noch eine Tagesmutter in Anspruch nehmen, dann können sie Betreuungsgeld beantragen. Dieses beträgt zunächst 100 Euro steuerfrei, ab August 2014 dann 150 Euro. Es wird weiterhin abzuwarten bleiben, wie sich die Situation noch weiter entwickelt.