Siegt nach Amanda Knox auch Claudia Pechstein?

Claudia Pechstein will Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft für Dopingsperre verklagen

Von Ingo Krüger
6. Oktober 2011

Es sollen ihre sechsten Olympischen Spiele werden. Doch in welcher Sportart Claudia Pechstein (39) antreten wird, ist noch fraglich. Die fünffache Goldmedaillengewinnerin im Eisschnellauf hat nach ihrer Dopingsperre auch einen Start im Bahnradfahren in Erwägung gezogen.

Doch um sich einen Platz im Aufgebot des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) zu ergattern, hätte die Berlinerin bei den deutschen Omnium-Meisterschaften (Mehrkampf aus sechs Disziplinen) in Berlin starten müssen. Doch ihre Teilnahme hatte sie kurzfristig abgesagt. Daher dürfte es für Pechstein schwierig werden, sich für die Olympischen Spielen in London im kommenden Jahr zu qualifizieren.

Pechstein will Schadensersatz fordern

Einen persönlichen Erfolg konnte die Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei dennoch verbuchen. Die Internationale Eislaufunion (ISU) hat der 39-Jährigen mitgeteilt, dass sie trotz ihrer weiterhin erhöhten Blutwerte, wegen der sie eine zweijährige Sperre absitzen musste, nun ohne Probleme starten darf. Nun will sie die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) auf Schadensersatz verklagen. Eine astronomisch hohe Summe soll ihr der Verband zahlen, sagte Pechstein.

Bisher hat die Berlinerin alle Prozesse, die sie angestrengt hat, verloren. Doch auch Amanda Knox hätte vier Jahre im Knast gesessen und am Ende hätte sie das Gericht freigesprochen, so Pechstein. Falls der Grundsatz in dubio pro reo gelte, habe Knox es verdient. Die 39-Jährige erklärte, dass das Urteil eines italienischen Berufungsgerichtes irgendwie auch ein Sieg für sie selbst gewesen sei.