Steuerhinterziehung: Uli Hoeneß erwartet Anklage in sieben Fällen

Von Dörte Rösler
13. Januar 2014

Bei seinem Gerichtsverfahren im März erwartet Uli Hoeneß eine Anklage wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen. Bei der Verurteilung bilden die Richter daraus eine Gesamtstrafe.

Trotz der Vielzahl der Fälle könnte der Bayern-Präsident aber um das Gefängnis herumkommen. Wenn die einzelnen Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden, entsteht auch in der Summe eine Bewährungsstrafe. Hanns Feigen, der Anwalt des Fußballmanagers, plädiert sogar auf Freispruch. Er will vor Gericht beweisen, dass sein Mandant sich juristisch richtig verhalten hat.

Anfang letzten Jahres hatte Uli Hoeneß beim Finanzamt Selbstanzeige erstattet. Da die Auskünfte über seine Konten in der Schweiz nicht vollständig waren, musste er eine zweite Selbstanzeige einreichen. Die Staatsanwaltschaft ließ Privat- und Büroräume des Bayernchefs untersuchen. Gegen Zahlung einer Kaution wurde Hoeneß von der Haft verschont.

Unter dem Druck der Justiz und dem Eindruck des Falls Hoeneß schnellte die Zahl der Selbstanzeigen im Jahr 2013 in die Höhe. Mehr als 24.000 Deutsche meldeten sich reumütig beim Finanzamt - drei Mal mehr als im Vorjahr.