Steuerhinterziehung in sieben Fällen: muss Uli Hoeneß als Wiederholungstäter ins Gefängnis?

Von Dörte Rösler
15. Januar 2014

Ab dem 10. März muss Uli Hoeneß sich vor Gericht wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 3,2 Millionen Euro verantworten. Insgesamt erwartet den Bayern-Präsidenten eine Anklage in sieben Fällen. Bei der Verurteilung haben die Richter erheblichen Spielraum - von Bewährung bis zur mehrjährigen Haftstrafe.

Anklageschrift erst bei Prozessbeginn öffentlich

Wie die Anklage im Detail lautet, wird erst zu Prozessbeginn öffentlich bekannt gemacht. Und auch erst dann lassen sich die Chancen auf eine Bewährungsstrafe beurteilen. Laut Gesetz droht bei Steuerhinterziehung ab 1 Million Euro das Gefängnis.

Um die Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen, darf die Gesamtstrafe nicht mehr als zwei Jahre betragen. Je nach Sachlage können die Richter Uli Hoeneß aber auch als Wiederholungstäter einstufen und den vollen Strafrahmen von dreieinhalb bis vier Jahren Haft ausschöpfen.

Bewährungsstrafe durch Geldstrafe

Denkbar ist zudem eine Lösung, die schon Boris Becker zur Freiheit verholfen hat. Um die Strafe unter das für eine Bewährung erforderliche Maß von zwei Jahren zu drücken, durfte Becker für die überzähligen 360 Tage eine Geldstrafe zahlen: rund eine halbe Millionen Euro. Für Uli Hoeneß würde es bedeutend teurer werden.