Dreieinhalb Jahre Haft für Hoeneß - Verteidiger kündigt Revision an

Von Dörte Rösler
14. März 2014

Das Münchner Landgericht hat Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. In seiner mündlichen Urteilsbegründung erklärte Richter Rupert Heindl, dass die Selbstanzeige unwirksam sei. Die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt. Bis der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt hat, bleibt der Verurteilte gegen Kaution auf freiem Fuß.

Vorwürfe zum Fall Hoeneß von seiten der Staatsanwaltschaft

Staatsanwalt Achim von Engel hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Hoeneß habe Einkünfte von insgesamt 107 Millionen Euro vor dem Fiskus verborgen. Außerdem sei der Entschluss zur Steuerehrlichkeit erst unter dem Druck der Recherchen des "Stern" gefallen. Und auch formal seien die Anforderungen einer Selbstanzeige nicht erfüllt.

Rechtsanwalt Feigen räumte ein, dass die Selbstanzeige Fehler enthält. Dennoch plädierte er für eine Bewährungsstrafe. Hoeneß äußerte sich vor der Urteilsverkündung nicht.