Strafgebühr für negative Bewertung im Internet - britisches Hotel kassiert unzufriedene Gäste ab
Beschränkungen für negative Kritik und Bewertungen im Internet werden allgemein zunehmend üblich
Negative Bewertungen im Internet können für Händler und Gastronomen geschäftsschädigend sein. Mit einer Extragebühr für schlechte Kritiken hat ein britisches Hotel jedoch zusätzlichen Unmut auf sich gezogen.
Beschränkungen für negative Kritik
Der Betreiber verlangte von einem Paar umgerechnet 120 Euro, weil die Gäste bei Tripadvisor von einem Besuch seiner Unterkunft abgeraten hatten.
Nach massiven Beschwerden hat der Hotelier seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen inzwischen geändert. Beschränkungen für negative Kritik sind im Internet allerdings zunehmend üblich.
Schlechte Bewertung erst nach Reklamation
Zum Schutz von eBay-Händlern entschied etwa das Oberlandesgericht München, dass Käufer schlechte Bewertungen nur noch abgeben dürfen, wenn sie zuvor eine gütliche Einigung mit dem Anbieter gesucht hätten.
Demnach müssen unzufriedene Käufer zunächst beim Händler reklamieren oder die beanstandete Ware zurückschicken. Erst wenn dies erfolglos bleibt, dürfen sie eine schlechte Bewertung einstellen.
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Quelle
- http://www.spiegel.de/reise/aktuell/hotel-in-blackpool-erhebt-gebuehr-fuer-bewertung-auf-tripadvisor-a-1003856.html Abgerufen am 21. November 2014