Straining: So versuchen Arbeitgeber unliebsame Mitarbeiter loszuwerden
Beim Straining werden Mitarbeiter vom Vorgesetzten sozial diskriminiert - mithilfe einer umfassenden Maßnahme
Das Wort Straining kommt aus dem Englischen und bedeutet "Belasten". Es ist eine Form von Mobbing, bei der die Opfer gezielt und kontinuierlich in einer Belastungssituation gehalten werden.
Während beim klassischen Mobbing immer wieder kleine Maßnahmen gegen das Opfer durchgeführt werden, handelt es sich beim Straining um eine und dabei umfassende Maßnahme. Straining-Opfer werden durch den Vorgesetzten sozial diskriminiert, indem der Arbeitsplatz und/oder die Arbeitsaufgaben verändert werden.
Straining führt zu Selbstzweifeln und Minderwertigkeitskomplexen
Es gibt Arbeitgeber, die von einem auf den anderen Tag alle Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich des betroffenen Angestellten abziehen und ihn damit acht Stunden am Tag zum Nichtstun verdammen. Dieses Straining gilt als härteste Form, denn der Mitarbeiter muss sich nicht nur durchgängig langweilen, sondern beginnt nagende Selbstzweifel zu entwickeln.
Viele leiden bereits nach wenigen Tagen an innerer Unruhe und fragen sich, ob ihre Leistung einfach nicht mehr gut genug war/ist, um aktiv an Projekten mitzuwirken.
- Minderwertigkeitskomplexe,
- depressive Verstimmungen und
- Schlafstörungen
sind oft die Folge.
Ziel des Strainings ist die vom Mitarbeiter eingereichte Kündigung
Straining muss aber nicht so weit gehen, um bereits zur Belastung zu werden. Manche Arbeitgeber sperren den Informationsfluss zu ihrem Opfer und löschen den Mitarbeiter beispielsweise aus dem internen Email- und Telefonverzeichnis.
Bei anderen wird der komplette Betriebs-PC geleert, oder der Schreibtisch vom Gemeinschaftsbüro in eine kleine Kammer verlegt. Ziel ist es dabei immer, den Betroffenen zu isolieren, bis der Leidensdruck so stark gewachsen ist, dass der Mitarbeiter die Kündigung von sich aus einreicht.
Das Arbeitsrecht muss sich anpassen
Im Bezug auf Mobbing und Straining ist die deutsche Justiz derzeit noch oft überfordert. Es gibt wenige Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben und auch die Rechtsprechung hat noch Lücken.
Dies soll sich jedoch in naher Zukunft ändern, denn der Bedarf an Hilfe ist definitiv da. Das Arbeitsrecht muss sich darauf anpassen, damit Opfern künftig schneller geholfen wird und Langzeitfolgen wie
Einhalt geboten wird.
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