Taxifahrt zum Arzt - wann zahlt die Krankenkasse?

Von Dörte Rösler
7. März 2014

Ob Notfall oder Krankheit - wer zum Arzt muss, kann nur selten mit dem eigenen Auto fahren. Meist springen Nachbarn oder Verwandte ein. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für ein Taxi.

Die Fahrt mit dem Rettungswagen in die Klinik ist für den Patienten generell kostenfrei. Auch Anfahrten zur vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus werden von der Kasse gezahlt, ebenso wie für Transport von einer Klinik zur anderen. Voraussetzung: die Fahrten sind medizinisch notwendig. Viele Kassen erstatten auch die Taxikosten, wenn dadurch eine stationäre Aufnahme vermieden werden kann, etwa bei kleineren chirurgischen Eingriffen.

Ganz umsonst ist Krankentransport per Taxi nie

Wer die Quittung bei der Versicherung einreichen möchte, sollte sich jedoch vorher die Kostenübernahme bestätigen lassen. Das gilt auch für die Anfahrt zur ambulanten Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie oder das Taxi zur Reha. Ganz umsonst ist der Krankentransport per Taxi aber nie. Ebenso wie bei Medikamenten oder medizinischen Hilfsmitteln müssen Patienten mindestens 5 Euro pro Fahrt dazubezahlen.

Generell ausgeschlossen von der Kostenübernahme sind Krankentransporte aus dem Ausland. Hier verbietet das Gesetz den Kassen sogar zu zahlen. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte für den Urlaub oder internationale Geschäftsreisen deshalb eine Auslandskrankenversicherung abschließen.