Umzug in ein neues Bundesland: Was beim Schulwechsel beachtet werden muss

Wenn Sie mit schulpflichtigen Kindern umziehen, gilt es einige Unterschiede und Besonderheiten zu beachten

Von Nicole Freialdenhoven
21. Januar 2015

In Deutschland liegt die Gestaltung der schulischen Lehrpläne noch immer in den Händen der einzelnen Bundesländer. Müssen Familien berufsbedingt in ein anderes Bundesland umziehen, stehen ihre schulpflichtigen Kinder oft vor großen Herausforderungen.

In manchen Schulfächern sind sie den neuen Klassenkameraden weit voraus, in anderen haben sie Nachholbedarf. Experten raten dazu, den Umzug nach Möglichkeit auf den Beginn eines neuen Schuljahres oder Halbjahres zu legen, so dass sich das eigene Kind gemeinsam mit den Mitschülern in neue Themen einarbeiten kann.

Schulform und Fächerkombinationen

Ganz wichtig ist auch die Frage nach der Schulform, denn in vielen Bundesländern gibt es unterschiedliche Namen für die gleichen Bildungsgängen in ähnlichen Schularten.

In ländlichen Gebieten steht den neuen Schülern oft ohnehin nur eine einzige weiterführende Schule offen, die zu ihnen passt, doch in Großstädten können sie oft auch wählen, welche Leistungskurse und Fächerkombinationen ihnen an den Schulen entgegenkommen.

Empfehlung durch Eltern oder Lehrer

Heikel wird es bei den umstrittenen Empfehlungen für die weiterführenden Schulen: Hat das Kind eine Empfehlung fürs Gymnasium bekommen, kann es auch in jedem Bundesland aufs Gymnasium gehen.

Hat es jedoch eine Empfehlung für Haupt- oder Realschule bekommen, kann es nur dort auf Wunsch der Eltern ein Gymnasium besuchen, wo der Elternwille als wichtiger bewertet wird, zum Beispiel in Hessen. In Bayern oder Sachsen hingegen zählt die Empfehlung der Lehrer: Hier kann das Kind nur Haupt- oder Realschule besuchen.