Unfall auf dem Arbeitsweg - viele Kosten lassen sich steuerlich absetzen

Von Dörte Rösler
8. April 2014

Ein Autounfall ereignet sich schnell. Zum Ärger kommt meist noch ein finanzieller Schaden, denn die Versicherung zahlt längst nicht alle Rechnungen. Die Unfallkosten auf beruflich bedingten Fahrten können Steuerpflichtige sich aber teilweise vom Staat ersetzen lassen - als Werbungskosten.

Unfallkosten von der Steuer absetzen

Wer die Schuld am Unfall trägt, interessiert das Finanzamt dabei nicht. Der Fahrer sollte allerdings nachweisen können, dass er beruflich unterwegs war, als es krachte. Bei Unfällen auf direktem Weg zur Firma, zur Zweitwohnung am Arbeitsort, oder bei Kundenbesuchen ist das unstrittig. Private Umwege, etwa zum Arzt oder Supermarkt, werden vom Fiskus dagegen nicht anerkannt. Auch Fahrten unter Alkoholeinfluss oder absichtlich verursachte Unfälle finden beim Finanzamt keine Gnade.

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht sind, werden jedoch genauso berücksichtigt wie Unfälle ohne eigene Schuld. Und zwar umfassend, denn neben der Werkstattrechnung lassen sich Krankheitskosten, Schadenersatz sowie Gebühren für Anwalt und Mietwagen steuerlich geltend machen. Sieht der Versicherungsvertrag eine Eigenbeteiligung vor, kann man auch diesen Betrag angeben.

Nicht immer ist es Ratsam die Versicherung in Anspruch zu nehmen

Im Zweifel sollten Versicherte jedoch nachrechnen. Oft ist es finanziell attraktiver, die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen, sondern kleinere Schäden an Fremdfahrzeugen aus eigener Tasche zu zahlen. Die Rechnung lässt sich absetzen - ein höherer Versicherungsbeitrag nicht.