Vaterschaftsnachweise bei erbrechtlichen Fragen
Erbansprüche könnten in Zukunft auch nicht-eheliche Kinder betreffen
Bislang sieht das Gesetz keine Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, beim Erbanspruch vor. Das heißt Kinder, die vor diesem Zeitpunkt nicht-ehelich zur Welt kamen, haben gesetzlich keinen Anspruch auf das Erbe. Diese Regelung wird derzeit vom Bundesjustizministerium mit Hinblick auf eine mögliche Gleichstellung überprüft.
Was ist, wenn der leibliche Vater nicht bekannt ist?
Viele nicht-ehelichen Kinder wissen jedoch garnicht mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit, wer ihr leiblicher Vater ist. Hier kann ein Vaterschaftstest Aufschluss geben, allerdings muss dem jeder Beteiligte zustimmen. Ist das nicht möglich, weil der Vater dies nicht will, besteht alternativ die Möglichkeit die Verwandtschaft mit einem Geschwistertest zu überprüfen.
Auch wenn der Vater bereits verstorben ist, besteht die Chance dennoch die nötigen genetischen Informationen zu bekommen, beispielsweise durch Gegenstände, die der Verstorbene benutzt und dort seinen genetischen Fingerabdruck hinterlassen hat, wie seine Zahnbürste oder sein Gebiss.
Auch Gewebe, das nach einer Operation im Krankenhaus zurückgeblieben ist, kann die nötige DNA liefern. Krankenhäuser lagern entnommenes Gewebe normalerweise einige Jahre.