Veranstalter haften nicht bei Zugverspätungen zum Flughafen

Reiserecht: Kunden müssen dafür sorgen, rechtzeitig am Flughafen zu sein

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
25. Mai 2010

Viele Reiseveranstalter für Flugreisen bieten den Kunden oftmals den auch in den Pauschalpreisen enthaltenden Transfer zum Flughafen mit dem Zug an. Dabei muss man aber bei der Wahl der Zugverbindung achten, dass man auch bei Verspätungen der Bahn noch rechtzeitig am Flughafen ankommt. Denn der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung, wenn der Zug verspätet ankommt oder man einen Anschluss verpasst.

Die Verantwortung liegt beim Kunden

Bei einem Fall wollte ein Kunde mit der Bahn über Hannover zum Flughafen nach Frankfurt am Main reisen. Leider hatte sein Zug nach Hannover Verspätung, so dass er dort den Anschluss nicht mehr erreichte und dadurch zu spät in Frankfurt ankam und somit seinen Flieger verpasste. Darauf wollte er vom Reiseveranstalter einen Schadensersatz.

Doch das Gericht entschied zu Gunsten des Veranstalters, denn in den Reiseunterlagen war auch ausdrücklich hingewiesen, dass der Kunde sich um eine Zugverbindung kümmern müsse, die auch Verspätungen berücksichtigt, so dass man rechtzeitig zwei Stunden vor dem Abflugtermin auch am Flughafen zum Einchecken ist. In der Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell", die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegeben wird, ist dies auch nachzulesen.