Verbraucherschützer warnen vor Anbietern von Billigstrom
Die Stiftung Warentest deckt unseriöse Praktiken von Stromdiscountern auf und rät zur Vorsicht
Anbieter von Billigstrom werben mit hohen Kostenersparnissen für Verbraucher. Doch die Stiftung Warentest warnt vor den Energiediscountern. So hat eine Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW ergeben, dass lediglich zwei von 49 Anbietern seriös seien.
Preisfallen im Kleingedruckten
Demnach locken Stromdiscounter mit Kampfpreisen, doch im Kleingedruckten, so die Verbraucherschützer, würden häufig Preisfallen lauern. Dort fanden sie immer wieder kurz laufende Preisgarantien oder Paketpreise, die sehr teuer werden, wenn Kunden mehr Strom verbrauchen als vereinbart.
Einige Angebote enthielten Klauseln, die die Auszahlung großzügig versprochener Jahresboni erheblich reduzierten, etwa für Freiberufler.
Preiserhöhungen und Kündigungsmöglichkeiten
Manche Anbieter verstecken Preiserhöhungen in Werbebriefen, die zu Gewinnspielen einladen. Diese sind in einem seitenlangen Mansukript für Kunden kaum zu finden und werden daher übersehen. Verbraucher können so Kündigungsmöglichkeiten gar nicht in Anspruch nehmen.
Verspätete Abrechnungen erschweren es ebenfalls, aus einem Vertrag auszusteigen. Überhöhte Abschlagzahlungen und verspätetes Erstatten von Guthaben zählen ebenfalls zu den Geschäftspraktiken von Billigstromanbietern. Manchmal ist auch nicht klar, an wen Kunden eine Kündigung überhaupt schicken sollen.
Die Stiftung Warentest rät daher, jede Mail eines Versorgers genau zu lesen, Rechnungen zu prüfen und im Falle eines Unrechts, einen Anwalt einzuschalten.
Passend zum Thema
- Deutsche Verbraucher meiden die Anbieter von Billigstrom
- Was man beachten soll, wenn man den Strom-Anbieter wechseln will
- Nicht jeder preiswerte Stromanbieter ist der beste
- Erst 14 Prozent der Deutschen haben Stromanbieter gewechselt - Sparen leicht gemacht
- Stromanbieter wechseln - das sollten Sie beachten
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Die-Tricks-der-Billig-Stromanbieter-article14465396.html Abgerufen am 9. Februar 2015