Viele Erkältungsbeschwerden können mit Heilpflanzen gelindert werden
Jetzt geht sie wieder los, die Saison der Erkältungen mit Schnupfen, Husten und Heiserkeit. Doch bevor man zu irgendwelchen starken Medikamenten greift, so kann man es auch alternativ mit den bekannten Heilkräutern versuchen.
Efeu und Eukalyptus gegen Husten
Bei Husten helfen die Wirkstoffe des Efeus, die die Atemwege frei machen und den Schleim aus den Bronchien verflüssigen, so dass man diesen besser Abhusten kann. Die gleiche Wirkung haben der Eukalyptus durch sein ätherisches Öl. Man erhält es entweder als Hustenbonbons oder auch konzentrierter in Tablettenform. Aber alternativ kann man auch das ätherische Öl aus den Thymianblättern verwenden.
Salbei-Tee und Isländisch Moos gegen Halsschmerzenn und gereizte Rachenschleimhäute
Bei Bronchialbeschwerden oder Entzündungen der Nebenhöhlen hilft das ätherische Öl von Fichten- oder Kiefernadeln, das man entweder einreibt oder inhaliert. Gegen Halsschmerzen helfen entweder Salbei-Tee oder wenn die Rachenschleimhaut entzündet ist auch die Schleimstoffe aus Isländisch Moos, die den Reiz verringern.
Kamille als Allheilmittel
Wer starke Kopfschmerzen hat, der kann die Schläfen oder Stirn mit einem verdünnten Pfefferminzöl einreiben. Doch die bekannteste Allzweckwaffe ist die Kamille, die gegen alle Entzündungen eingesetzt werden kann, aber vornehmlich bei Halsschmerzen zum Gurgeln verwendet wird. Aber auch als Zusatz in einem sogenannten Dampfbad kommt der Extrakt zum Einsatz.
Bei Fieber oder Viruserkrankungen steht ein Arztbesuch an
Mittlerweile gibt es auch ein wirksames Mittel aus Südafrika, das bei einer Bronchitis hilft und von den dortigen Ureinwohner Umckaloabo genannt wird. Doch wenn bei einer Erkältung auch Fieber hinzukommt, dann ist auf jeden Fall ein Arzt aufzusuchen, denn dann kann eine zusätzliche bakterielle Infektion im Spiel sein. So kann in Folge eine Lungenentzündung, eine eitrige Mittelohr- oder Nasennebenhöhlenentzündung entstehen.
Auch eine Virus-Grippe gehört in die Hand eines Arztes, denn diese muss laut dem Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, das dann das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert.
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