Vor dem Urlaub auf die Sicherheit von Haus und Wohnung achten
Bevor es auf die Reise geht, sollten einige Vorkehrungen in den eigenen vier Wänden getroffen werden
Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Doch bevor es auf die Reise geht, sollte in den eigenen vier Wänden alles in Ordnung sein. Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher, darauf zu achten, dass die Zahlungen für
- Miete und Nebenkosten,
- Strom,
- Telefon,
- Gas und
- Versicherungen
auch während der Abwesenheit termingerecht erfolgen. Außerdem muss in einem Mietshaus das Putzen des Treppenhauses gewährleistet sein. Möglicherweise übernimmt ein Nachbar diese Tätigkeit.
Daran muss bei Abwesenheit gedacht werden
- Rauchmelder sollten überprüft werden, damit sie keinen Fehlalarm auslösen.
- Alle Fenster und Türen müssen geschlossen,
- die Wasseranschlüsse gesperrt und
- Elektrogeräte vom Netz genommen sein,
sonst drohen unliebsame Überraschungen nach der Rückkehr aus den Ferien. Der Mülleimer sollte vor der Abreise geleert werden. Sonst müssen Urlauber mit Gestank und Madenbefall rechnen.
Zutritt zur Wohnung
Es ist sinnvoll, wenn ein Nachbar oder Bekannter einen Schlüssel für die Wohnung für die Zeit des Urlaubs besitzt. Der Vermieter oder die Hausverwaltung haben jedoch keinen Anspruch auf einen Schlüssel. Die Wohnung dürfen sie ohne Anwesenheit des Mieters nicht betreten. Ausnahmen sind lediglich im Notfall erlaubt, etwa bei akuter Explosionsgefahr durch Austritt von Gas in der Wohnung.
Ein Ersatzschlüssel für das Auto, den ein Bekannter erhält, ermöglicht diesem das kurzfristige Umparken des Fahrzeugs.
Schutz vor Einbruch
Um Einbrechern nicht die Arbeit unnötig zu erleichtern, sollte darauf geachtet werden, dass der Briefkasten nicht überquillt. Spezielle Sicherungseinrichtungen an Türen oder Fenstern erschweren das Eindringen besonders in Erdgeschosswohnungen. Ein nachträglicher Einbau erfordert jedoch die Zustimmung des Vermieters.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Vor-dem-Urlaub-kommt-die-Wohnung-article15359136.html Abgerufen am 25. Juni 2015