Witwenrente trotz Sterbehilfe - Versicherung muss zahlen

Von Dörte Rösler
14. Juli 2014

Eine Unfallversicherung muss auch dann Witwenrente zahlen, wenn die Ehefrau das Leben ihres Mannes durch passive Sterbehilfe beendet hat. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Im verhandelten Fall war der Ehemann der Klägerin auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad verunglückt. Für mehrere Wochen lag er wegen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas im Wachkoma. Die Ärzte erwarteten auch keine Besserung seines Zustandes.

Richterlicher Entscheid Zugunsten

Nach Beratung mit ihren Söhnen entschied sich die Ehefrau deshalb, die Magensonde ihres Mannes ziehen zu lassen. Nach acht Tagen trat der Tod ein. Zwar lag keine schriftliche Patientenverfügung vor, der Verunglückte hatte jedoch zu Lebzeiten wiederholt erklärt, dass er lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt.

Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte es ab, Sterbegeld und Hinterbliebenenrente zu zahlen. Bei Todesfällen durch passive Sterbehilfe sei sie nicht zur Zahlung verpflichtet.

Das sahen die Richter anders. Sie argumentierten, dass nicht das Abstellen der Magensonde zum Tod geführt habe. Vielmehr sei der Fahrradunfall auf dem Arbeitsweg die Ursache gewesen. Intensivmedizinische Maßnahmen hätten den Todeseintritt nur hinauszögern können.