Alle Jahre wieder - die Einkommenssteuererklärung
Ob von Hand, oder mit der Hilfe eines Programms: So gelingt die Steuererklärung
Jedes Jahr müssen Arbeitnehmer und auch Rentner beim Finanzamt ihre Einkommenssteuererklärung abgeben. Doch lohnt sich eigentlich der ganze Aufwand? Wie das Magazin "Finanztest" schreibt, können ohne Probleme viele Arbeitnehmer durch zu viel bezahlter Lohnsteuer mit einer Erstattung von 1.000 Euro und mehr rechnen. Doch was ist zu tun?
Von Hand oder mit Programm
Entweder man füllt die einzelnen Formulare der Einkommenssteuererklärung per Hand aus oder man kann über das Internet das Programm "ELSTER" benutzen. Von seinem Arbeitgeber erhält man eine Jahresbescheinigung über das Gesamteinkommen sowie alle Abgaben, wie
- Lohnsteuer,
- Soli-Beitrag,
- Krankenversicherung und Rentenversicherung und
- gegebenenfalls auch Kirchensteuer.
Auch von seiner Bank erhält man eine Aufstellung über die Jahreszinsen, wobei hier auch ein Freibetrag gilt.
Die Werbungskosten
Unter der Rubrik "Werbungskosten" fallen alle Ausgaben, die für die Arbeit nötig waren, beispielsweise
- Fahrtkosten,
- Arbeitskleidung,
- Fachliteratur und
- Beiträge zur Gewerkschaft.
Seit einigen Jahren gilt bei den Fahrtkosten die sogenannte "Pendlerpauschale", wobei die Entfernung zum Arbeitsplatz angegeben wird.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Als nächsten Punkt werden unter Sonderausgaben die Beiträge zur Krankenkasse, Rentenversicherung und auch weitere private Versicherungen, zum Beispiel "Riester", und eventuell Kirchensteuer eingetragen. Dann gibt es noch den Punkt "außergewöhnliche Belastungen", darunter fallen unter anderem Kosten für eine Scheidung oder durch Krankheit. Seit einigen Jahren kann man auch die Lohnkosten für einen Handwerker angeben.
Termine und Fristen
Alle Ausgaben werden dann vom Gesamteinkommen abgezogen, so dass dann das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird. Über den individuellen Steuersatz wird dann die Einkommenssteuer ermittelt und wenn man zu viel Steuern bezahlt hat, so erhält man diese zurück.
Wichtig ist für diejenigen, die ihre Steuererklärung selber machen, der Termin der Abgabe, denn bis spätestens zum 31. Mai 2013 muss die Steuererklärung für 2012 bei dem Finanzamt vorliegen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfe-Verein aufsucht, der hat bis zum Jahresende noch Zeit. Doch sollte man, wenn man mit einer Rückerstattung rechnen kann, die Erklärung schon beizeiten abgeben, denn dann erhält man sein Geld dementsprechend früher zurück.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Lohnt-die-Steuererklaerung-article9950286.html Abgerufen am 18. Januar 2013