Anschnallpflicht bei Kindern - auch während der Fahrt Sicherung überprüfen
Nicht nur Erwachsene, auch Kinder müssen während der Autofahrt vorschriftsmäßig gesichert sein. Während bei Erwachsenen der Anschnallgurt ausreicht, wird für Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, außerdem ein entsprechender Kindersitz benötigt.
Doch es reicht noch lange nicht aus, den Nachwuchs vor der Fahrt anzuschnallen. Vielmehr muss der Autofahrer auch während der Fahrt prüfen, ob das Kind noch immer angeschnallt ist oder ob es den Gurt geöffnet hat.
Tochter öffnete Gurt während der Fahrt
Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Hamm und lehnte damit die Klage eines Vaters ab, der Einspruch gegen ein Bußgeld eingelegt hatte. Bei einer Verkehrskontrolle erhielt der Vater das Bußgeld, da seine auf dem Rücksitz sitzende Tochter nicht angeschnallt war. Er hatte das Kind vor der Abfahrt ordnungsgemäß angeschnallt. Die Tochter hatte den Gurt jedoch während der Autofahrt geöffnet. Damit habe er seiner Meinung nach die Anschnallpflicht erfüllt.
Vater verletzte seine Fürsorgepflicht
Der zuständige Richter sah darin jedoch eine Verletzung der Fürsorgepflicht. Denn auch während der Fahrt müsse der Vater regelmäßig kontrollieren, ob das Kind noch angeschnallt sei. Wäre das nicht möglich, so müsse er unter Umständen sogar eine Begleitperson mitnehmen, welche die Kontrolle übernimmt. Zudem hätte der Vater das Abschnallen bemerken und das Fahrzeug stoppen können.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Autofahrer-muss-staendig-kontrollieren-article12005716.html Abgerufen am 8. Januar 2014