Auto für ein Euro: Bieter erhält Schadensersatz nach abgebrochener Auktion bei Ebay

Im Fall einer Auto-Versteigerung muss der unterlegene Verkäufer nun auch noch die Gerichtskosten tragen

Von Ingo Krüger
14. November 2014

Eine Online-Auktion ist auch dann bindend, wenn sie aufgrund eines niedrigen Gebotes abgebrochen wird. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Auto-Versteigerung auf der Auktionsplattform Ebay entschieden (Az.: VIII ZR 42/14).

Ersteigert für einen Euro

Im konkreten Fall wollte ein Mann seinen VW Passat über das Internet versteigern. Er setzte als Startpreis einen Euro fest, erhoffte sich aber eine höhere Summe.

Der Bieter hinterlegte einen Höchstbetrag von 555,55 Euro. Da es keine weiteren Gebote gab, hätte das Fahrzeug für lediglich einen Euro den Besitzer gewechselt. Da der Verkäufer dies nicht wollte, brach er die Auktion ab und veräußerte den VW anderweitig für 4200 Euro. Der Bieter wollte daraufhin Schadensersatz.

Kaufvertrag bei Gebot

Der BGH argumentierte, dass mit dem ersten Gebot bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Der Bieter habe daher Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Sachwertes, der in diesem Fall bei 5250 Euro liegt.

Zudem muss der Unterlegene auch noch die Gerichtskosten tragen. Um sich abzusichern, sollten Anbieter daher ein bestimmtes Mindestgebot festlegen.