Bademantel, Shampoo, Leckereien vom Buffet - was dürfen Hotelgäste mitnehmen?

Von manchen Urlaubsouvenirs sollten Hotelgäste besser die Langfinger lassen

Von Dörte Rösler
17. Oktober 2014

Souvenirs aus dem Urlaub sind beliebt. Wer das Inventar seines Hotelzimmers in den Koffer packt, riskiert allerdings Ärger - und eine saftige Zusatzrechnung. Was ist erlaubt, und wo sind die Grenzen der professionellen Gastfreundschaft?

Seife und Shampoo

Viele Hotels legen ihren Gäste kleine Seifen, Shampoo-Fläschchen und Bodylotion ins Bad. Wer Gefallen an den Pröbchen findet, darf sie gern mitnehmen. Sie sind bereits im Zimmerpreis enthalten. Anders sieht es bei den Flaschen in der Minibar aus: natürlich dürfen auch diese gern getrunken werden, allerdings gegen Rechnung.

Der Bademantel

Bademäntel in Hotels sind besonders flauschig. Mancher Gast möchte den Kuschelfaktor auch zu Hause genießen und steckt den Bademantel ins Gepäck. Auch Handtücher und Hotelbettwäsche wecken das Begehren. Die Mitnahme dieser Souvenirs ist aber auch verboten.

Reiseproviant vom Buffet

Für die Heimreise oder längere Ausflüge nehmen Hotelgäste gern einen Snack vom Frühstücksbuffet mit. Warum auch nicht. Oder? Juristisch gesehen handelt es sich um Diebstahl, wenn Gäste ihre Brötchen oder Obst aus dem Speisesaal heraus tragen. Gegen einen Apfel als Zwischenmahlzeit wird aber kaum ein Hotelier etwas einwenden.

Was gar nicht geht: Kaffee in die mitgebrachte Thermoskanne abfüllen.

Wer wegen eines Tagesausflugs auf das bezahlte Mittagessen verzichtet, sollte einfach nach einem Lunchpaket fragen. Alle anderen tun gut daran, sich unterwegs mit einem Imbiss zu versorgen.