Belgiens Bürger sind durch den selbstgewählten Tod des transsexuellen Nathans betroffen

Von Claudia Barwich
8. Oktober 2013

Seit 2002 ist in Belgien die Sterbehilfe legalisiert worden. Der Fall des 44-jährigen Nathans wirft zu diesem Thema starke Diskussionen auf. Nathan ließ sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen. Aus Nancy wurde Nathan und damit nahm das Schicksal seinen unschönen Verlauf. Nancy, schon in der Kindheit von der Mutter nicht gewollt, hörte ständig, wie wenig eine Tochter doch erwünscht sei, im Gegensatz zu einem Jungen.

Die Mutter hegte keine liebevollen Gedanken für ihre Tochter. Sogar nach dem Tod äußerte sich sehr lieblos über Nathan. Trotz all den Kränkungen und einer unbeschreiblichen Lieblosigkeit setzte er seine Mutter als Erbin für seinen Nachlass ein.

Missglückte Geschlechtsumwandlung

Nach der Geschlechtsumwandlung 2012 traten Komplikationen auf. Der Penis wurde vom Körper abgestoßen und man spricht daher zu Recht von einer missglückten Operation. Nathan wollte mit den psychischen und körperlichen Qualen nicht mehr leben und entschloss sich nach reiflicher Überlegung, seinem Leben ein Ende setzen zu lassen.

Sterbehilfe in Belgien

Allein im Jahr 2012 wählten in Belgien 1432 Menschen den Weg, mit der Sterbehilfe ihr Leben zu beenden. Zwischen Antrag und der tödlichen Ausführung muss jedoch mindestens ein Monat liegen. Psychisch Erkrankte hätten hier durch ihre emotionalen Schwankungen mit der kurzen Wartezeit, laut eines Psychiaters, ein Problem. Dieses Schicksal führt nun zu einem Überdenken der Gesetze. Gefragt wird, ob eventuell auch unheilbar erkrankte Kinder durch Sterbehilfe von ihrem Leid erlöst werden dürfen.