BGH entscheidet über AGB-Bestimmungen beim Verkauf von Gebrauchtwagen

Wie lange können Käufer bei später vorkommenden Schäden ihre Ansprüche noch geltend machen?

Von Ingo Krüger
9. März 2015

Immer wieder gibt es Streit um den Zustand und die Funktionsfähigkeit von Neuwagen. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, wie lange Käufer bei später vorkommenden Schäden ihre Ansprüche noch geltend machen können (Az.: VIII ZR 104/14).

Verjährungsfrist für Sachmängel

Im aktuellen Fall hatte eine Frau für 13.000 Euro einen Gebrauchtwagen gekauft, bei dem jedoch nach mehr als einem Jahr Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen auftraten. Da der Händler jedoch die Verjährungsfrist für Sachmängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kaufvertrags auf ein Jahr reduziert hatte, lehnte er jeglichen Schadensersatz ab.

Urteil erwartet

In diesen AGB gilt für allgemeine Schadenersatzansprüche dagegen eine Frist von zwei Jahren - auf die berief sich die Käuferin. Der BGH will nun am 29. April sein Urteil bekanntgeben. Mittlerweile hat die Frau das Auto weiterverkauft und für das Fahrzeug lediglich 2000 Euro erhalten.