Bruder ließ Behinderten verhungern - Staatsanwältin fordert Bewährungsstrafe

Von Dörte Rösler
16. Oktober 2013

Ein geistig behinderter Mann ist in einer Wohnung in Salzgitter verhungert. Die Staatsanwältin fordert jetzt eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe für den Bruder. Obwohl der 48-Jährige als Betreuer eingesetzt war, soll er sich nicht ausreichend gekümmert haben.

Nur 29 Kilogramm bei 1,83 Metern Größe

Als die Polizei den Toten fand, wog er bei einer Körpergröße von 1,83 Metern nur noch knapp 29 Kilogramm. Der Bruder gab an, die Wohnung zuletzt vor vier Wochen betreten zu haben. Damals sei ihm der gesundheitliche Verfall des Pflegebedürftigen nicht aufgefallen.

Ganz allein war der Behinderte allerdings nicht. In der Wohnung lebte auch die Mutter der beiden Männer, die offenbar ebenfalls angeklagt werden sollte. Das Gericht betrachtete die Frau jedoch nicht als schuldfähig.

Die Basis für eine Verurteilung des Bruders liefert Paragraf 221 StGB: Aussetzung mit Todesfolge. Bei einem Schuldspruch beträgt die Mindeststrafe drei Jahre Haft. Falls die Richter einen minderschweren Fall erkennen, muss der Bruder wenigstens ein Jahr ins Gefängnis.