E-Zigaretten sind kein Arzneimittel - Weg für Händler frei

Von Dörte Rösler
18. September 2013

E-Zigaretten qualmen und stinken nicht. Juristisch sorgen die Glimmstängel jedoch für rauchende Köpfe. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass ein Gericht über den richtigen Umgang mit den Nikotin-Verdampfern beraten muss. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster ein wegweisendes Urteil gefällt: Die nikotinhaltigen Liquids sind kein Arzneimittel.

Ob die E-Zigaretten tatsächlich frei verkauft werden dürfen, ist allerdings noch nicht geklärt. Schließlich enthalten die Röhrchen Nikotin und müssen deshalb anders als gewöhnliche Genussmittel behandelt werden.

Im Gespräch ist deshalb eine Beschränkung des Verkaufs je nach Nikotin-Menge. Europaweit dürften dann etwa E-Zigaretten ab einer bestimmten Dosis nur von lizenzierten Händlern vertrieben werden.