EG-Kosmetik-Richtlinie

Neue Entwicklungen im Verzicht auf Tierversuche

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. März 2009

Mit der Veröffentlichung der 7. Änderung zur EG-Kosmetik-Richtlinie im Frühjahr 2003 hat der Gesetzgeber das Ziel gesetzt, Tierversuche zur Bewertung der Sicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe ab dem 11. März 2009 ohne Rücksicht auf die Verfügbarkeit von Alternativmethoden zu verbieten.

Zusätzlich wurde ein Vermarktungsverbot für Kosmetika mit tierexperimentell geprüften Inhaltsstoffen erlassen. Das Vermarktungsverbot soll in zwei Phasen in Kraft treten: Für die toxikologischen Endpunkte Toxizität bei wiederholter Verabreichung, unerwünschte Einflüsse in der Fortpflanzung und Einflüsse auf den Stoffwechsel ist der Stichtag der 11. März 2013. Für alle anderen Endpunkte gilt das Verbot bereits ab dem 11. März 2009.

Bisher existierende Alternativmethoden

Kosmetische Fertigprodukte werden in Deutschland ohnehin schon seit vielen Jahren nicht mehr in Tierversuchen getestet.Dank der enormen Anstrengungen zahlreicher Forschergruppen unter maßgeblicher Beteiligung der Kosmetikindustrie gibt es heute bereits eine Reihe validierter Testmethoden zur Haut- und Augenreizung. Darüber hinaus existieren erfolgversprechende alternative Methoden zur Prüfung auf allergisierende Wirkung. Allerdings gibt es andere Endpunkte, für die bis zum Stichtag 11. März 2013 ein vollständiger Ersatz von Tierversuchen noch nicht absehbar ist.

In der Entwicklung dieser Alternativmethoden und deren Anerkennung hat die Kosmetikindustrie in der EU Pionierarbeit geleistet. Sie hat in hohem Maße dazu beigetragen, dass die folgenden 5 Alternativmethoden in der EU und teilweise sogar durch die OECD weltweit anerkannt sind: Zwei Methoden zur Ätzwirkung auf der Haut, jeweils eine Methode zur perkutanen Penetration, Phototoxizität und Hautreizung. Zur Genotoxizität gibt es bereits seit längerer Zeit behördlich anerkannte In-vitro-Methoden.

Darüber hinaus gibt es bereits weitere firmeninterne Teststrategien (zum Beispiel im Bereich der Augenreizung), aber bisher noch keine universell einsetzbaren, offiziell anerkannten Alternativmethoden. In anderen Bereichen (zum Beispiel Genotoxiziät/Mutagenität, Hautsensibilisierung und systemische Toxizität) gehen die Forschungen unvermindert weiter.

Keine Beeinträchtigung durch Vermarktungsverbot

Die Kosmetikindustrie ist auf den Ablauf der ersten Frist vorbereitet. Die Experten der IKW-Mitgliedsfirmen gehen davon aus, dass das am 11. März 2009 in Kraft tretende Vermarktungsverbot weder die Sicherheit der kosmetischen Produkte noch die Innovationskraft der Industrie beeinträchtigen wird. Diese Auffassung basiert auf den großen Anstrengungen, die es ermöglicht haben, dass für alle von der unmittelbar bevorstehenden Änderung betroffenen Endpunkte geeignete Alternativmethoden, Test- oder Bewertungsstrategien vorliegen.

Sofern diese alternativen Teststrategien im Rahmen behördlicher Verfahren angewandt werden (Einreichung von Sicherheitsdaten für geregelte Stoffe), wird von den zuständigen Behörden eine gewisse Flexibilität erwartet. Da die formale internationale Anerkennung vieler wissenschaftlich wertvoller Alternativmethoden noch nicht abgeschlossen ist, setzt die Kosmetikindustrie große Hoffnung auf eine pragmatische, unbürokratische Vorgehensweise.

Wer die zuständigen Partner sind

Um einen schnelleren Fortschritt bei den noch laufenden Entwicklungs- und Validierungsaktivitäten für Alternativmethoden zu erreichen, bedarf es der partnerschaftlichen Kooperation aller Beteiligten (nationale und europäische Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Tierschutzverbände etc.).

Dieses Ziel wird beispielsweise von der "European Partnership on Alternative Approaches to Animal Testing" (EPAA) verfolgt, an der die deutsche Kosmetikindustrie über den europäischen Dachverband COLIPA aktiv beteiligt ist. Herauszuheben ist ferner das fünfjährige gemeinsame Forschungsvorhaben von EU-Kommission, Wissenschaft und Industrie zur Toxizität bei wiederholter Verabreichung, das mit 50 Millionen Euro ausgestattet ist.

Im Jahre 2011 wird die EU-Kommission einen ausführlichen Bericht über den Stand der Forschung geben. Dann werden auch die zuständigen Gremien prüfen, ob die Frist 2013 aus wissenschaftlicher Sicht realisierbar ist.