Freispruch für Stefan Schumacher: Doping-Sünder hat sich nicht strafbar gemacht

Von Dörte Rösler
30. Oktober 2013

Dass Radprofi Stefan Schumacher bei der Tour de France 2008 gedopt war, ist unstrittig. Im ersten deutschen Strafprozess gegen einen Doping-Sünder wurde der ehemalige Fahrer im Team Gerolstein jedoch freigesprochen. Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass Schumacher seinen Arbeitgeber betrogen hat.

Betrug nicht nachweisbar

In der Öffentlichkeit hatte Schumacher sein Doping lange geleugnet. Erst als die positiven Ergebnisse auf dem Tisch lagen, gab er zu, verbotene Mittel genommen zu haben. Das trug ihm eine Klage wegen Betrugs ein. Vor Gericht erklärte der 32-Jährige jedoch, dass er niemanden betrogen habe: Teamchef Holczer sei in das Doping eingeweiht gewesen. Dieser bestreitet seine Mitwisserschaft zwar, die Strafkammer hielt Holczers Argumentation jedoch nicht für glaubwürdiger als die Erklärung seines ehemaligen Spitzenfahrers.