Häusliches Arbeitszimmer - auch Rentner können Kosten steuerlich absetzen
Nutzung und Ausstattung entscheiden über die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitsplatzes
Wer neben der Rente oder Pension noch selbstständig tätig ist, kann die Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Damit der Fiskus den häuslichen Arbeitsplatz anerkennt, muss dort jedoch der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein. Das kann auch ein Kellerraum sein - wenn er entsprechend ausgestattet ist.
Die tätigkeitsbezogene Ausstattung
Grundsätzlich kommt es bei der steuerlichen Beurteilung von Arbeitsplätzen auf den Einzelfall an. Ein aktuelles Urteil im Fall eines pensionierten Ingenieurs dürfte jedoch weitreichende Auswirkungen haben.
Demnach darf der Mann, der nach seiner Pensionierung als Gutachter arbeitet, die Kosten für sein Heimbüro in voller Höhe von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) störte sich auch nicht daran, dass der Raum im Keller gelegen war. Wichtiger sei eine tätigkeitsbezogene Ausstattung.
Berufliche Nutzung
Ob diese Regel auch für die Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer gilt, ist noch ungeklärt. Um steuerlich absetzbar zu sein, müsste der Raum nach bisheriger Ansicht hauptsächlich beruflich genutzt sein. In einem derzeit laufenden Verfahren beschäftigen die Finanzrichter sich allerdings mit der Frage, ob dieser Grundsatz weiterhin angemessen ist.
Passend zum Thema
- Nicht jedes häusliche Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar
- Steuersparen gilt auch für Rentner - Arbeitszimmer kann abgesetzt werden
- Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
- Neues Gesetz soll auch bei der Steuererklärung das Absetzen eines Arbeitszimmers regeln
- Arbeitszimmer im Haus ist wieder von der Steuer absetzbar
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Rentner-koennen-Arbeitszimmer-absetzen-article14585206.html Abgerufen am 5. März 2015